Begleittext zum Fähigkeitsprogramm «Laserbehandlungen der Haut und hautnahen Schleimhäute (FMCH)»
Die Lasertechnologie zur Behandlung von Haut- und hautnahen Schleimhautveränderungen hat sich enorm entwickelt und wird zunehmend eingesetzt. Auf die Initiative der Schweizerischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie hin haben sich die Fachgesellschaften für Angiologie (Union Schweizerischer Gesellschaften für Gefässkrankheiten), Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, ORL (Schwerpunkt: Hals- und Gesichtschirurgie), Plastische- und Wiederherstellungschirurgie und Urologie sowie die Schweizerische Gesellschaft für medizinische Laseranwendungen (SGML) auf ein fachübergreifendes Fähigkeitsprogramm geeinigt mit dem Ziel, die Qualität der ärztlichen Leistung auf diesem Gebiet zu fördern.
Das vorliegende Fähigkeitsprogramm definiert die Anforderungen der theoretischen und praktischen Weiterbildung, sowie die nötige Fortbildung zur Wahrung der Kompetenz. Es betrifft Laserbehandlungen der Haut und hautnahen Schleimhäute, wobei von den Schleimhäuten die Rede ist, welche ohne besondere Instrumente eingesehen werden können. Es umfasst alle dazu verwendbaren Lasergeräte, inklusiv jene der Blitzlampentechnologie (IPL).
Als Attest für die erfüllten Anforderungen wird ein Fähigkeitsausweis mit 5 Typen ausgestellt. Diese fünf Typen beziehen sich auf die fünf wichtigsten Laseranwendungen, die jeweils spezifische und unterschiedliche Anforderungen an den ausübenden Arzt * stellen.
Der Erwerb dieses Fähigkeitsausweises steht allen Ärzten offen.
Garanten für das vorliegende Fähigkeitsprogramm sind die erwähnten Fachgesellschaften und die SGML. Ihre Delegierten bilden die Laserkommission FMCH, welche verantwortlich ist für die Umsetzung des Fähigkeitsprogrammes sowie die Erteilung des Fähigkeitsausweises. Sie ist auch zuständig für die Anerkennung von Ausbildungsstellen und Fortbildungsveranstaltungen. Die FMCH dient als juristische Dachorganisation, der alle neun Fachgesellschaften angehören. Eine Mitgliedschaft bei der FMCH ist für den Erwerb des Fähigkeitsausweises nicht erforderlich. Ärzte, welche bei der Inkraftsetzung des vorliegenden Fähigkeitsprogrammes bereits über eine nachweisbare Weiterbildung verfügen, können bis spätestens 30. Juni 2002 den Erwerb des Fähigkeitsausweises gemäss Übergangsbestimmungen geltend machen.
Informationen und Unterlagen können bei der Laserkommission FMCH angefordert werden:
Laserkommission FMCH
Sekretariat c/o
Ilenia Congedi
Limmatwiesenstrasse 16
8955 Oetwil an der Limmat
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