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Sinn und Zweck |
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Begleittext zum Fähigkeitsprogramm «Laserbehandlungen der
Haut und hautnahen Schleimhäute (FMCH)»
Die Lasertechnologie zur Behandlung von Haut- und
hautnahen Schleimhautveränderungen hat sich enorm entwickelt und wird zunehmend
eingesetzt. Auf die Initiative der Schweizerischen Gesellschaft für
Dermatologie und Venerologie hin haben sich die Fachgesellschaften für
Angiologie (Union Schweizerischer Gesellschaften für Gefässkrankheiten),
Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Kiefer- und Gesichtschirurgie,
Ophthalmologie, ORL (Schwerpunkt: Hals- und Gesichtschirurgie), Plastische- und
Wiederherstellungschirurgie und Urologie sowie die Schweizerische
Arbeitsgemeinschaft für Laserchirurgie (SALC) und die Schweizerische
Gesellschaft für medizinische Laseranwendungen (SGML) auf ein
fachübergreifendes Fähigkeitsprogramm geeinigt mit dem Ziel, die Qualität der
ärztlichen Leistung auf diesem Gebiet zu fördern.
Das vorliegende Fähigkeitsprogramm definiert die Anforderungen der
theoretischen und praktischen Weiterbildung, sowie die nötige Fortbildung zur
Wahrung der Kompetenz. Es betrifft Laserbehandlungen der Haut und hautnahen
Schleimhäute, wobei von den Schleimhäuten die Rede ist, welche ohne besondere
Instrumente eingesehen werden können. Es umfasst alle dazu verwendbaren
Lasergeräte, inklusiv jene der Blitzlampentechnologie (IPL).
Als Attest für die erfüllten Anforderungen wird ein Fähigkeitsausweis mit 5
Typen ausgestellt. Diese fünf Typen beziehen sich auf die fünf wichtigsten
Laseranwendungen, die jeweils spezifische und unterschiedliche Anforderungen an
den ausübenden Arzt * stellen.
Der Erwerb dieses Fähigkeitsausweises steht allen Ärzten offen.
Garanten für das vorliegende Fähigkeitsprogramm sind die erwähnten
Fachgesellschaften, die SALC und SGML. Ihre Delegierten bilden die
Laserkommission FMCH, welche verantwortlich ist für die Umsetzung des
Fähigkeitsprogrammes sowie die Erteilung des Fähigkeitsausweises. Sie ist auch
zuständig für die Anerkennung von Ausbildungsstellen und
Fortbildungsveranstaltungen. Die FMCH dient als juristische Dachorganisation,
der alle neun Fachgesellschaften angehören. Eine Mitgliedschaft bei der FMCH
ist für den Erwerb des Fähigkeitsausweises nicht erforderlich. Ärzte, welche
bei der Inkraftsetzung des vorliegenden Fähigkeitsprogrammes bereits über eine
nachweisbare Weiterbildung verfügen, können bis spätestens 30. Juni 2002 den
Erwerb des Fähigkeitsausweises gemäss Übergangsbestimmungen geltend machen.
Informationen und Unterlagen können bei der Laserkommission FMCH angefordert
werden:
Laserkommission FMCH
Sekretariat
Postfach 261
8954 Geroldswil
Tel. / Fax 044 748 52 08
Email: info@laserkommission.ch
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