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Fähigkeitsprogramm Laserbehandlungen der Haut und hautnahen
Schleimhäute (FMCH)
Grundsätzlich wurde nach dem Prinzip der Wahrung des Besitzstandes und auf der
Basis der Weiterbildungsprogramme der Fachgesellschaften verfahren. Folglich
sollen Ärzte nur jene Haut- und Schleimhautläsionen mit Lasern behandeln, die
sie bis anhin auch mit anderen Methoden behandelt haben. Der Fähigkeitsausweis
existiert in 5 Typen, die der Arzt einzeln nach den jeweiligen Bestimmungen
erwerben kann.
Die Inhaber des Fähigkeitsausweises dürfen ihn wie folgt ausschreiben:
«Fähigkeitsausweis für Laserbehandlungen der Haut».
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Eidgenössischer oder anerkannter ausländischer Facharzttitel in Angiologie,
Chirurgie, Dermatologie und Venerologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Kiefer-
und Gesichtschirurgie, Ophthalmologie, ORL (Schwerpunkt: Hals- und
Gesichtschirurgie), Plastische- und Wiederherstellungschirurgie oder Urologie.
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Andere Ärzte mit eidgenössischem oder anerkanntem ausländischem Facharzttitel:
gemäss Anforderungen unter Punkt 3.
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Mitgliedschaft bei der FMH.
Das Fähigkeitsprogramm fordert vom behandelnden Arzt die klinische Kompetenz,
Veränderungen der Haut- und hautnahen Schleimhäute zu diagnostizieren und zu
behandeln.
Diese ist aufgrund der bestehenden Weiterbildungsprogramme der
Fachgesellschaften gegeben. Fachärzte mit entsprechender Kompetenz werden im
vorliegenden Fähigkeitsprogramm als Titelanwärter aufgeführt.
Ärzte, welche aufgrund ihrer Weiterbildung nicht über die nötige klinische
Ausbildung verfügen, müssen ein Zusatzpraktikum leisten. So wird von ihnen ein
Zusatzpraktikum über allgemeine Dermatochirurgie für den Erwerb des
Fähigkeitsausweises Typ I verlangt.
Ein spezielles, auf die anogenitale Region zugeschnittenes Zusatzpraktikum wird
gegebenenfalls für den Fähigkeitsausweis vom Typ II verlangt.
Ein spezifisches, auf die vaskulären Hautveränderungen zugeschnittenes
Zusatzpraktikum wird für den Fähigkeitsausweis Typ IV und ein entsprechendes
für pigmentierte Hautveränderungen zugeschnittenes Zusatzpraktikum für den
Fähigkeitsausweis Typ V verlangt.
I. Zwei Basiskurse in Lasertechnologie (je 4 Stunden)
Ziel
. Grundkenntnisse in Laserphysik und über die biologische Interaktion von Licht
und Gewebe
Inhalt
. Theoretischer Unterricht in Laserphysik und über die Wirkung von
verschiedenen Lasertypen auf die Zielchromophoren
. Sicherheit beim Betreiben von Lasergeräten
. Praktische Einführung (Hands-on-training) mit verschiedenen Lasergeräten
Durchführung
. Der Basiskurs in Lasertechnologie muss von der FMCH-Laserkommission anerkannt
sein
II. Praktikum mit schneidenden und ablativen Lasern
Ziel
. Laserablation durch Vaporisation von Gewebe
. Laser-Exzision bei fokussiertem Strahl
Inhalt
. Assistenz bei mindestens 10 verschiedenen Patienten mit Laserbehandlungen
. Kenntnisse über die Hauptindikationen für schneidende und ablative Laser
. Kenntnisse über die postoperative Wundheilung
Durchführung
. Das Praktikum von drei Tagen muss in einem von der Laserkommission FMCH
anerkannten Laserzentrum oder bei einem anerkannten Weiterbildner mit
entsprechendem Fähigkeitsausweises absolviert werden
. Nach Abschluss des Praktikums wird dem Praktikanten ein Attest über die
geleistete Weiterbildung ausgestellt
I. Fachärzte für Dermatologie und Venerologie, Gynäkologie +
Geburtshilfe, Chirurgie, Plastische- und Wiederherstellungschirurgie Chirurgie,
ORL (Schwerpunkt: Hals- und Gesichtschirurgie), Kiefer- und Gesichtschirurgie,
Ophthalmologie und andere Fachärzte, welche während ihrer Weiterbildung das
Fach Dermatologie während mindestens 4 Wochen belegten.
II. Andere: nur nach Zusatz-Praktikum
Zusatz-Praktikum
Ziel
. Diagnostische Grundkenntnisse der Erkrankungen der Haut- und Schleimhäute
(Schwerpunkt auf der Differentialdiagnose epidermaler und pigmentierter
Hautveränderungen)
. Hauptindikationen für die Lasertherapie
. Grundkenntnisse in der Dermatoskopie
. Kenntnisse über die wichtigsten chirurgischen Eingriffe an der Haut (Biopsie,
Exzision, Kryotherapie, Elektrochirurgie, Injektion von Füllsubstanzen,
Lifting)
. Grundkenntnisse über die Wundheilung
Inhalt
. Untersuchung von Patienten mit Erkrankungen der Haut und Schleimhäute
. Durchführung von Lokalanästhesien (EMLA, Infiltrations- , Tumeszenz- und
Leitungsanästhesie)
. Techniken der Hautbiopsie
. Photodokumentation von Haut- und Schleimhautläsionen
. Einführung in die Dermatoskopie
Durchführung
. Das Praktikum (16 Stunden für Inhaber eines anderen Fähigkeitsausweises, 80
Stunden für die Anderen) muss in einer von der FMH anerkannten
Weiterbildungsstätte in Dermatologie oder Plastische- und
Wiederherstellungschirurgie ausgeführt werden. Von der FMCH-Laserkommission
anerkannte Weiterbildungskurse können gleichwertig angerechnet werden
. Während des Praktikums wird vom Kandidaten ein Protokoll geführt über die
Zahl und die Diagnose der untersuchten Patienten sowie die Assistenz bei
diagnostischen und therapeutischen Eingriffen.
. Der Leiter der Weiterbildungsstätte stellt dem Praktikanten ein Attest über
die geleistete Weiterbildung aus.
I. Zwei Basiskurse in Lasertechnologie (je 4 Stunden) (siehe unter
3.1.1)
II. Praktikum
Ziel
. Laser-Ablation durch Vaporisation von Gewebe
. Laser-Exzision bei fokussiertem Strahl
Inhalt
. Assistenz bei mindestens 10 Patienten mit Laserbehandlungen
. Kenntnisse über die Hauptindikationen für schneidende und ablative Laser auf
der anogenitalen Haut und Schleimhaut
. Postoperative Wundheilung
Durchführung
. Das Praktikum von drei Tagen muss in einem von der Laserkommission FMCH
anerkannten Laserzentrum oder bei einem anerkannten Weiterbildner mit
entsprechendem Fähigkeitsausweis absolviert werden
. Nach Abschluss des Praktikums wird dem Praktikanten ein Attest über die
geleistete Fortbildung ausgestellt
I. Fachärzte für Dermatologie und Venerologie, Chirurgie, Plastische-
und Wiederhersellungschirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe,
Gastroenterologie, Urologie und andere Fachärzte, welche während ihrer
Weiterbildung das Fach Dermatologie während mindestens 4 Wochen belegten.
II. Andere: nur nach Zusatz-Praktikum.
Zusatz-Praktikum
Ziel . Diagnostische Grundkenntnisse der Erkrankungen der anogenitalen
Haut und Schleimhaut
. Kenntnisse über die wichtigsten chirurgischen Eingriffe (Biopsie, Exzision,
Kryotherapie, Elektrochirurgie, photodynamische Therapie)
. Grundkenntnisse der Wundheilung
Inhalt
. Untersuchung von Patienten mit Erkrankungen der Haut und Schleimhäute
. Durchführung von Lokalanästhesien
. Haut- und Schleimhautbiopsien
. Kenntnisse über folgende Untersuchungsmethoden: Kolposkopie, Essigsäure-
Test, Dermatoskopie, Anoskopie
Durchführung
. Das Praktikum (16 Stunden für Inhaber eines Fähigkeitsausweises für
schneidende und ablative Laser, 80 Stunden für die Anderen) muss in einer von
der FMH anerkannten Weiterbildungsstätte in Dermatologie, Urologie,
Gynäkologie, Gastroenterologie, Chirurgie oder Plastische- und
Wiederherstellungschirurgie absolviert werden. Von der FMCH-Laserkommission
anerkannte Weiterbildungskurse können gleichwertig angerechnet werden
. Während des Praktikums wird vom Kandidaten ein Protokoll geführt, über die
Zahl der untersuchten Patienten, die Diagnosen, sowie die Durchführung
diagnostischer und therapeutischer Eingriffe
. Der Leiter der Weiterbildungsstätte stellt dem Praktikanten ein Attest über
das geleistete Praktikum aus
I. Voraussetzung: die Titelanwärter müssen im Besitze eines
Fähigkeitsausweises für schneidende oder ablative Laser Typ I sein.(siehe 3.1)
II. Praktikum in «Skin Resurfacing»
Ziel
. selbständige Durchführung des «Skin Resurfacing»
. Kenntnisse der postoperativen Wundheilung
. Beherrschung der postoperativen Komplikationen
Inhalt
. Assistenz bei mind. 4 «Skin Resurfacing»
. Indikationsstellung eines «Skin Resurfacing»
. Methoden der Lokalanästhesie (EMLA, Inflitrations-, Tumeszenz-,
Leitungsanästhesie)
. Grundkenntnisse der folgenden Behandlungsmethoden: Peeling, Injektion von
Füllsubstanz, Botox-Injektionen, Lifting, Blepharoplastie
. Postoperative Betreuung
. Photodokumentation
Durchführung
. Das Praktikum von 16 Stunden muss bei einem anerkannten Weiterbildner mit dem
Fähigkeitsausweis für «Skin Resurfacing» durchgeführt werden
. Nach Abschluss des Praktikums wird dem Praktikanten ein Attest über die
geleistete Fortbildung ausgestellt
I. Fachärzte für Dermatologie und Venerologie, Chirurgie, Plastische-
und Wiederherstellungschirurgie, ORL (Schwerpunkt: Hals- und
Gesichtschirurgie), Kiefer- und Gesichtschirurgie und Ophthalmologie und andere
Fachärzte, welche während ihrer Weiterbildung das Fach Dermatologie während
mindestens 4 Wochen belegten.
II. Andere: nur nach Zusatz-Praktikum (siehe 3.0)
I. Zwei Basiskurse in Lasertechnologie ( je 4 Stunden) (siehe 3.1.)
II. Praktikum für Laserbehandlungen von vaskulären Hautveränderungen
Ziel
. selbständige Laserbehandlung verschiedener vaskulärer Hautveränderungen
Inhalt
. Assistenz bei mind. 10 Patienten mit Laserbehandlungen von vaskulären
Hautveränderungen
. Grundkenntnisse über die wichtigsten vaskulären Hautveränderungen .
Grundkenntnisse in Phlebologie (diagnostische Untersuchungen, Sklerotherapie,
chirurgische Behandlung)
. Photodokumentation
Durchführung
. Das Praktikum von 16 Stunden muss bei einem anerkannten Weiterbildner mit dem
Fähigkeitsausweis für vaskuläre Hautveränderungen und phlebologischer Praxis
absolviert werden.
. Die verwendeten Lasertypen müssen vom Leiter des Praktikums im Schlussattest
erwähnt werden
I. Fachärzte für Dermatologie und Venerologie, Chirurgie, Plastische-
und Wiederherstellungschirurgie, ORL (Schwerpunkt: Hals- und
Gesichtschirurgie), Kiefer- und Gesichtschirurgie, Angiologie und
Ophthalmologie und andere Fachärzte, welche während ihrer Weiterbildung das
Fach Dermatologie während mindestens 4 Wochen belegten.
II. Andere: nur noch Zusatzpraktikum
Zusatz-Praktikum
Ziel
. Diagnostische Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Dermatologie, speziell von
vaskulären Hautveränderungen
. Grundkenntnisse in Phlebologie (diagnostische Untersuchungen, Sklerotherapie,
chirurgische Behandlungen)
Inhalt
. Untersuchung von Patienten mit Erkrankungen der Haut und Schleimhäute
. Durchführung von Lokalanästhesien und Hautbiopsien
Durchführung
. Das Praktikum (16 Stunden für Inhaber eines anderen Fähigkeitsausweises, 80
Stunden für die Anderen) muss in einer von der FMH anerkannten
Weiterbildungsstätte in Dermatologie oder Plastische- und
Wiederherstellungschirurgie absolviert werden. Diese Weiterbildungsstätte muss
zudem auch eine phlebologishe Praxis führen. Von der FMCH-Laserkommission
anerkannte Weiterbildungskurse können gleichwertig angerechnet werden
. Während des Praktikums wird vom Kandidaten ein Protokoll geführt über die
Zahl und die Diagnose der untersuchten Patienten sowie die Assistenz bei
diagnostischen und therapeutischen Eingriffen
. Der Leiter der Weiterbildungsstätte stellt dem Praktikanten ein Attest über
die geleistete Fortbildung aus
I. Zwei Basiskurse in Lasertechnologie ( je 4 Stunden) (siehe 3.1)
II. Praktikum
Ziel
. Selbständige Photothermolyse von pigmentierten Hautveränderungen
Inhalt
. Assistenz bei mind. 10 Patienten mit Laserbehandlungen von pigmentierten
Hautveränderungen
. Grundkenntnisse und Differentialdiagnose von pigmentierten Hautveränderungen,
inkl Tätowierungen
. Indikationsstellung von Laserbehandlungen . Grundkenntnisse in der
Dermatoskopie
Durchführung . Das Praktikum von 16 Stunden muss bei einem anerkannten
Weiterbildner mit einem Fähigkeitsausweis für pigmentierte Hautveränderungen
absolviert werden
. Die verwendeten Lasertypen müssen vom Leiter des Praktikums im Schlussattest
erwähnt werden
I. Fachärzte für Dermatologie und Venerologie, ORL (Schwerpunkt: Hals-
und Gesichtschirurgie), Kiefer- und Gesichtschirurgie, Plastische- und
Wiederherstellungschirurgie und Ophthalmologie und andere Fachärzte, welche
während ihrer Weiterbildung das Fach Dermatologie während mindestens 4 Wochen
belegten
II. Andere: Nur nach Zusatz-Praktikum
Zusatz-Praktikum
Ziel
. Diagnostische Grundkenntnisse der Erkrankungen der Haut und Schleimhäute,
speziell von pigmentierten Läsionen
. Kenntnisse über die wichtigsten chirurgischen Eingriffe an der Haut (Biopsie,
Exzision, Kryotherapie, Elektrochirurgie)
Inhalt
. Untersuchung von Patienten mit Erkrankungen der Haut und Schleimhäute
. Differentialdiagnose von pigmentierten Hautveränderungen der Epidermis und
Dermis
. Einführung in die Dermatoskopie
. Durchführung einer Hautbiopsie
Durchführung
. Das Praktikum (16 Stunden für Inhaber eines anderen Fähigkeitsausweises, 80
Stunden für die Anderen) muss in einer von der FMH anerkannten
Weiterbildungsstätte in Dermatologie oder Plastische- und
Wiederherstellungschirurgie ausgeführt werden. Von der FMCH-Laserkommission
anerkannte Weiterbildungskurse können gleichwertig angerechnet werden
. Während des Praktikums wird vom Praktikanten ein Protokoll geführt über die
Zahl und Diagnose der untersuchten Patienten sowie die Assistenz bei
diagnostischen und therapeutischen Eingriffen.
. Der Leiter der Weiterbildungsstätten stellt dem Praktikanten ein Attest über
die geleistete Weiterbildung aus.
Es besteht eine Fortbildungspflicht von 10 Tagen in 5
Jahren an einem von der Laserkommission anerkannten Laserzentrum oder an einer
entsprechenden, von der Laserkommission akkreditierten
Fortbildungsveranstaltung. Inhaber mehrerer Typen müssen diese 10 Tage nur
einmal absolvieren. Der Fähigkeitsausweis ist jeweils 5 Jahre gültig. Wenn die
Bedingungen für die Rezertifizierung nicht erfüllt sind, verliert der
Fähigkeitsausweis seine Gültigkeit mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die
Rezertifizierung fällig wird.
Die Rezertifizierung beruht im Regelfall auf Selbstdeklaration. Die Kontrolle
wird durch zufällige Stichproben bei 10% der Antragsteller gewährleistet.
Mindestens 5 der erforderlichen 10 Tage müssen zwingend (mit total 30 Cre-dits
entsprechend 30 Stunden Fortbildung) zertifiziert sein, während 5 weiteren
Tagen kann auch Selbststudium geltend gemacht werden. Pro Tag werden maximal 6
Credits bzw. 6 Stunden, pro Halbtag maximal 3 Credits bzw. 3 Stunden
angerechnet.
Die Credits bzw. Stunden können einzeln zusammengetragen werden. Die minimale
Einheit beträgt 1 Credit bzw. 1 Stunde.
"Kontrollierte Titelträger, welche ihre Fortbildung gemäss obiger
Kriterien nicht nachweisen können, erhalten Gelegenheit, die versäumte
Fortbildung im darauf folgenden Jahr nachzuholen. Danach verliert der
Fähigkeitsausweis definitiv seine Gültigkeit.
Die Kommission setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der folgenden
Fachgesellschaften:
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1. Angiologie (Union Schweizerischer Gesellschaften für Gefässkrankheiten)
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2. Chirurgie
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3. Dermatologie und Venerologie
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4. Gynäkologie und Geburtshilfe
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5. Kiefer- und Gesichtschirurgie
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6. Ophthalmologie
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7. ORL (Schwerpunkt: Hals- und Gesichtschirurgie)
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8. Plastische- und Wiederherstellungschirurgie
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9. Urologie
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10. SALC
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11. SGML
Die Aufgaben der Kommission sind wie folgt definiert:
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Aufstellung von Qualitätskriterien für die Anwendung von Lasern an Haut- und
hautnahen Schleimhäuten
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Erstellung und Revision des Fähigkeitsprogrammes Laserbehandlungen der Haut und
Schleimhäute zuhanden des ZV der FMH
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Anerkennung von Weiter- und Fortbildungskursen im Rahmen des
Fähigkeitsprogrammes
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Anerkennung von Weiterbildungsstätten (bzw. Weiterbildern) und Basiskursen
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Einführung von Massnahmen im Bereich der Qualitätssicherung zuhanden des ZV der
FMH
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Bestimmung der Gebühren für die Erteilung und Rezertifizierung des
Fähigkeitsausweises
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Ernennung und Kontrolle des Exekutivausschusses
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Ernennung der Rekurskommission
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Erste Rekursinstanz bei allen Entscheidungen des Exekutivausschusses
Der Exekutivausschuss wird aus vier Personen gebildet: ein Dermatologe, ein
Mitglied der Laserkommission FMCH, ein Mitglied der SALC, ein Mitglied der
SGML.
Er ist zuständig für die Erteilung und Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises
und definiert allfällige zu erfüllende Auflagen.
Das Sekretariat für den Exekutivausschuss wird von der SGDV gestellt.
Der Exekutivausschuss meldet die Inhaber der Fähigkeitsausweise dem
Generalsekretariat der FMH.
In 1. Instanz die Laserkommission FMCH , in 2. Instanz die Rekurskommission.
Rekursmöglichkeit innerhalb eines Jahres nach Entscheid
der Laserkommission FMCH an den Bewerber.
Die Rekurskommission wird aus 3 Personen gebildet: ein Dermatologe, ein
Mitglied der SALC und ein Mitglied der SGML. Mitglieder der Laserkommission
oder des Exekutivausschusses können nicht in die Rekurskommission ernannt
werden.
Wer bereits über eine nachgewiesene genügende Weiterbildung (mindestens 2 Jahre
Laserpraxis und mindestens 50 Laserbehandlungen) gemäss Ziffer 3 verfügt,
erhält das definitive Zertifikat und hat in Zukunft die Bedingungen der
Rezertifizierung zu erfüllen. Wer bei der Inkraftsetzung des
Fähigkeitsausweises diese Bedingungen nicht erfüllt, erhält ein provisorisches
Zertifikat für zwei Jahre, in deren Verlauf die noch fehlenden Anforderungen
gemäss Ziffer 3 zu erfüllen sind. Die Übergangsbestimmungen können bis zum 30.
Juni 2002 geltend gemacht werden.
Die Voraussetzung von Ziffer 2 entfällt für Bewerber, die das Arztdiplom vor
dem 1. Januar 1996 erworben haben. Liegt der Erwerb des Arztdiploms zwischen
dem 1. Januar 1996 und dem 1. Januar 2001, genügt eine 2jährige Weiterbildung
an von der FMH anerkannten Weiterbildungsstätten bzw. eine
Krankenkassenzulassung.
Der ZV der FMH hat das vorliegende Fähigkeitsprogramm in Anwendung von Art. 57
lit. b der WBO am.15. Februar 2001 verabschiedet und rückwirkend per 1. Januar
2001 in Kraft gesetzt.
Revisionen: 13. Januar 2004
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